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■ VerurteiltOst-Anwältin in Haft

Berlin (dpa) – Mit zwei Jahren und acht Monaten Haft hat das Landgericht Berlin gestern gegen eine frühere DDR-Staatsanwältin eine der bisher höchsten Freiheitsstrafen wegen Rechtsbeugung und Freiheitsberaubung verhängt. Laut Gericht trägt die angeklagte Juristin die Verantwortung dafür, daß in fünf Fällen von geringer Schuld DDR-Bürger durch „völlig überhöhte Strafanträge“ in Haft sitzen mußten. Nur weil sie Grenzbeamten in Ost-Berlin jeweils gegen Mitternacht ihren Paß gezeigt hatten und die Ausreise verlangten, hatten sie damals Strafen bis zu 16 Monaten erhalten.

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