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■ Am RandeOpferschutz auch bei Bedrohung und Flucht

Kassel (dpa) – Das Bundessozialgericht hat gestern den Versicherungsschutz für Opfer von Gewaltverbrechen ausgedehnt. Anspruch auf Rente oder Entschädigung hat danach künftig auch, wer von einem Täter ernsthaft bedroht wird und auf der Flucht verunglückt. Bisher gab es nur dann Leistungen, wenn das Opfer durch einen vorsätzlichen, rechtswidrigen tätlichen Angriff zu Schaden gekommen war. (Az.: 9 RVg 1/96)

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