: Opfer soll Täter kennen
■ Gauck: Magdeburger K-1-Leute waren Stasi-Zuträger
Magdeburg. Stasi-Opfer sollen das Recht haben, die Täter zu kennen, erklärte der Bundesbeauftragte für Stasi-Unterlagen Gauck. Vom Gesetz über die Stasi-Akten erwarte er nicht nur das Recht der Betroffenen auf Akteneinsicht, die Opfer sollten auch die Namen jener Informellen Mitarbeiter erfahren, die für die Denunziation verantwortlich seien. Gauck hofft, daß die Wissenschaft das Archiv zur politischen und historischen Aufarbeitung nutzen kann. Für seine Behörde erhofft er größere Kompetenzen, insbesondere bei der Weitergabe von Informationen an Strafverfolgungsbehörden, Parlamente oder Dienststellen des öffentlichen Dienstes. Bisher dürften sie nur auf Antrag arbeiten. Auf stasi- belastete Landtagsabgeordnete angesprochen, warnte er davor, bei der Überprüfung mit zweierlei Maß vorzugehen. Gauck bestätigte in dem Interview mit der Magdeburger 'Volksstimme‘ die Zusammenarbeit der Abteilung K 1 der Polizei und der Staatssicherheit. Informelle K-1- Mitarbeiter wären demnach automatisch auch Stasi-Zuträger. adn
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen