Oldenburgs Energiekonzern EWE im Zwielicht: Leichen im Keller
Schon 2007 musste die EWE eine saftige Geldbuße zahlen. Der Tatbestand: Vorteilsgewährung.
![](https://taz.de/picture/244494/14/cyber_EWE.jpeg)
OLDENBURG taz | Ein Vorfall aus dem Jahr 2002 wirft ein fahles Licht auf den Chef des Oldenburger Energiekonzerns EWE AG, Werner Brinker. Wie eigenmächtig agiert er und wie streng wird er vom Aufsichtsrat kontrolliert?
Brinker hatte 2002 mit einem anderen Vorstandsmitglied dem damaligen Bürgermeister der brandenburgischen Stadt Eberswalde 307.000 Euro als Zuschuss für die dortige Landesgartenschau zugesagt. Damals strebte EWE die Übernahme von Anteilen an den Stadtwerken Eberswalde an.
Als der Vorgang kürzlich bei der Sitzung der kommunalen Anteilseigner der EWE AG - das Unternehmen gehört zu 74 Prozent 21 Städten und Landkreisen im Nordwesten - von einem Anteilseignervertreter thematisiert wurde, sorgte das für Erstaunen. Offenbar hatte niemand etwas davon gewusst - auch nicht die Vertreter, die im EWE-Aufsichtsrat sitzen. Aber das war noch nicht alles: Brinker musste auf Nachfrage zugeben, dass EWE wegen der Zuschusszahlung eine Unternehmensgeldbuße in Höhe von 400.000 Euro zahlen musste.
Die für Wirtschaftskriminalität zuständige Staatsanwaltschaft Neuruppin hatte sich 2007 für den Fall interessiert, das Amtsgericht Franfurt/Oder brummte der EWE das Bußgeld auf. Der Tatbestand: Vorteilsgewährung. Dafür gab es einen Eintrag im Gewerbezentralregister.
EWE-Sprecher Daniel Waschow spielte gegenüber der taz die Zahlung herunter: Es habe sich "lediglich um ein Sponsoring mit einer Gegenleistung in Form von u. a. Logoplatzierung, Plakate, Flyer etc. gehandelt" und "nicht um eine Verknüpfung des Sponsorings mit dem Anteilserwerb Eberswalde".
Dabei stellten Brinker und der heute nicht mehr tätige Vorstandskollege genau diese Verknüpfung her: In dem Schreiben vom 9. April 2002, das der taz vorliegt, versprechen sie "in Vorleistung … schon jetzt einen Betrag von 153.500 €". Und kündigen an, dass der Betrag zurückzuzahlen sei, wenn "wider Erwarten der Kauf- und Abtretungsvertrag endgültig nicht wirksam werden" sollte.
Laut Waschow wurde über den Fall allein das Präsidium des Aufsichtsrats informiert, also nur ein kleiner Kreis des Kontrollgremiums. Eine "formale Beschlussfassung durch den Aufsichtsrat" sei aber "nicht notwendig" gewesen, "da dies das operative Geschäft eines Vorstands ist", sagte Waschow.
Für EWE dürfte dieser alte Fall unangenehm sein - wo das Unternehmen doch gerade den "Sign"-Skandal intern prüft, die Zusammenarbeit mit der Agentur Prevent, bei der Brinker möglicherweise allzu eigenmächtig handelte.
Nach taz-Recherchen waren Millionenbeträge am Projekt vorbeigeflossen, der EWE-Chef hatte offenbar wesentliche Dokumente über die Kooperation allein unterzeichnet - obwohl die Satzung der EWE zwei Unterschriften vorsieht. Auf die Frage, ob es bei der Prüfung auch um die Rolle Brinkers gehe, sagte Waschow, es werde "die gesamte Situation rund um das Thema ,Sign'" geprüft.
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