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Okay für Frauenbeauftragte

Hannover Das Bundesverfassungsgericht (BVG) wird das umstrittene niedersächsische Frauenbeauftragtengesetz nach Ansicht von Frauenministerin Christina Bührmann bestätigen. Sie bezog sich auf die gestrige BVG-Entscheidung, in dem die Verfassungsbeschwerden zweier Kommunen aus Schleswig-Holstein gegen hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte zurückgewiesen wurde. Beide Frauenbeauftragtengesetze seien fast identisch, sagte Bührmann. In Niedersachsen klagen 50 Kommunen vor dem Bückeburger Staatsgerichtshof gegen die Verpflichtung zur Bestellung hauptamtlicher Frauenbeauftragter. dpa

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