■ Telegramm: Österreich wegen Diskriminierung verurteilt
Straßburg (AFP) – Österreich ist vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zur Zahlung von knapp 43.000 Mark Schadenersatz an einen Türken verurteilt worden, dem wegen seiner Staatanangehörigkeit keine Sozialhilfe („Notstandshilfe“) gewährt wurde. Der Gerichtshof entschied gestern, Wien habe damit gegen die Menschenrechte verstoßen. Obwohl der Kläger legal in Österreich lebte und alle Voraussetzungen erfüllte, um Notstandshilfe zu bekommen, wurde sein Antrag mit dem Hinweis abgelehnt, nur österreichische Staatsangehörige könnten diese bekommen.
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