■ Öko-Tips: Haustiere erlaubt
Wer ein Haustier halten möchte, ist nicht auf die schriftliche Zustimmung des Vermieters angewiesen. Die entsprechende Klausel im Standard- Mietvertrag ist somit rechtlich unwirksam. Grundsätzlich erlaubt ist ein Haustier als Mitbewohner deshalb aber auch nicht. Statt dessen muß immer im Einzelfall eine Abwägung zwischen den Interessen von Mieter und Hauswirt erfolgen. Dies hat das Landgericht Mannheim in einem Urteil entschieden (Aktenzeichen 4 S 73/92).
Im vorliegenden Fall litt die Mieterin an Depressionen. Sie konnte mit ärztlichem Attest nachweisen, daß sie ihren Hund aus therapeutischen Gründen in ihrer Nähe benötigt. Die Abschaffung des Tieres hätte eine „erhebliche seelische Belastung“ für die Frau bedeutet.
Da sich der Hund auch nicht störend im Haus bemerkbar gemacht hatte, etwa durch ständiges Kläffen oder Kratzen, mußte das Interesse des Vermieters an einem hundefreien Haus zur Verbesserung der Wohnqualität der übrigen Mieter zurückstehen, entschied das Gericht.
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