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ÖTV–Tarifabschluß bei 3,4 Prozent

■ Für Monika Wulf–Mathies ein „achtbarer Verhandlungserfolg“ / Birgit Breuel „hat Bauchschmerzen“ / Abschluß von Eisenbahnern und Post übernommen / Erfolg bei Ausbildungsvergütungen

Stuttgart (dpa) - Die 2,3 Millionen Arbeiter und Angestellten im öffentlichen Dienst erhalten rückwirkend vom 1. Januar 3,4 % mehr Lohn und Gehalt. Dieser Tarifabschluß, der in der Nacht zum Freitag in Stuttgart in der vierten Verhandlungsrunde erzielt wurde, hat nach Ansicht von Gewerkschaftskreisen Signalwir kung auf andere Branchen. Auch wenn der Verhandlungsführer des Bundes, Innenminister Zimmermann, unterstrich, die 3,4 gewerblichen Wirtschaft, so hieß es dennoch von Gewerkschaftsseite: „Unter diese jetzt gesetzte Marke kommt im Volumen keiner mehr drunter.“ Der Tarifabschluß wurde am Freitag auch für Arbeiter und Angestellte bei Eisenbahn und Post übernommen. Im öffentlichen Dienst wurde diesmal im Gegensatz zur Metall– und Druckbranche, wo auch eine Arbeitszeitverkürzung gefordert wird, eine reine Lohnrunde geführt. Zimmermann kündigte an, daß der Abschluß auch für die Beamtenbesoldung übernommen werden soll. Die Vorsitzende der Gewerkschaft ÖTV, Monika Wulf– Mathies, nannte das Ergebnis einen „achtbaren Verhandlungserfolg“. Entscheidend für die ÖTV sei es gewesen, daß die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes auch im Jahr 1987 eine echte Reallohnerhöhung bekämen. Frau Wulf–Mathies räumte ein, daß die Wünsche an der Basis „zum Teil auch erheblich über das jetzt erzielte Ergebnis hinausgegangen sind“. Die Verhandlungsführerin der Länder, Niedersachsens Finanzministerin Breuel, sagte, sie habe der 3,4 Bauchschmerzen“ zugestimmt. Frau Breuel soll sich bis zum Schluß gegen den Abschluß in dieser Höhe gestemmt haben. Als großen Erfolg wertete die ÖTV–Vorsitzende, daß bei den Ausbildungstarifverträgen „Unrecht“ aus der vergangenen Tarifrunde beseitigt werden konnte. Dabei ging es um die Ausbildungsvergütungen, die die gesetzliche Kindergeldgrenze von 750 Mark überschreiten. So konnte es vorkommen, daß Arbeitnehmerfamilien Einkommensverluste bis zu 4.000 Mark im Jahr hatten, weil die Ausbildungsvergütungen die 750–Mark–Grenze überstiegen. In den Tarifvertrag wurde nunmehr die Passage aufgenommen: „Der Auszubildende kann durch schriftliche Erklärung auf den 749 Mark übersteigenden Betrag der Bruttobezüge verzichten.“ Siehe auch Kommentar auf Seite 4

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