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■ ÖKO-TIPSFußgängerzone: Mehrweg-Pflicht

Wer in einer Fußgängerzone Imbißtische aufstellen will, den darf die Gemeinde durch eine Satzung zwingen, auf Mehrweggeschirr zu servieren. Das entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in einer Eilentscheidung zu Sondernutzungserlaubnissen (Az. 8 CE 93.2032).

Die Imbißkette, die geklagt hatte, habe „die Gewährung einer öffentlichen Leistung zu ihr genehmen Bedingungen angestrebt“, befand das Gericht. Die Straße solle über den „Gemeingebrauch“ hinaus benutzt werden. Die Erlaubnis zu solcher Sondernutzung sei ureigenste Sache der Gemeinde.

Damit werde zum ersten Mal von einem Obergericht bestätigt, kommentiert Eckart Abel-Lorenz vom Institut für Umweltrecht in Bremen, daß Gemeinden per Sondernutzungssatzung Abfallvermeidung fordern dürfen. Trotz einiger Besonderheiten in Bayern lasse sich der Kern der Entscheidung auf andere Bundesländer übertragen, so Abel-Lorenz.

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