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Oberster Sowjet billigte Gesetzentwurf gegen Spekulanten

Moskau (adn) — Der Oberste Sowjet der UdSSR hat am Montag in Moskau in erster Lesung einen Gesetzentwurf gegen Spekulation und Schiebertum gebilligt. Der Entwurf gehört zu dem Paket von Wirtschaftsgesetzen, die die rechtliche Grundlage für den Übergang der UdSSR zur Marktwirtschaft bilden sollen.

Das Gesetz, das Spekulation als „Aufkauf von Waren in staatlichen Handelsbetrieben und Konsumgenossenschaften und den Weiterverkauf mit dem Ziel einer Gewinnsteigerung" beschreibt, sieht drastische Strafen vor. Für leichtere Fälle von Spekulation sind Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren einschließlich der Möglichkeit der Konfiszierung des Eigentums oder Geldstrafen bis 5.000 Rubel vorgesehen.

Übersteigen die Spekulationsgewinne 10.000 Rubel, können Haftstrafen zwischen fünf und zehn Jahren ausgesprochen und das Eigentum konfisziert werden.

Die Debatte über den Gesetzentwurf war von scharfen Kontroversen begleitet. Die Sekretärin des Parlamentsausschusses für Gesetzgebung, Valentina Semenko, verwies in ihrer Begründung der Gesetzesinitiative laut 'Tass‘ auf den ungezügelten Anstieg der spekulativen Preise für Konsumgüter in der UdSSR. Sie stellte das Gesetz in den Rahmen des vom Parlament am vergangenen Freitag angenommenen Reformprogramms von Präsident Gorbatschow und machte zugleich auf die begrenzte Geltungsdauer für den Zeitraum der Stabilisierung der sowjetischen Wirtschaft aufmerksam.

Gegner des Gesetzes machten indes vor allem die Befürchtung geltend, daß mit dem Gesetz die Preise auf den Schwarzmärkten noch mehr in die Höhe getrieben werden.

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