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Oberste deutsche Sozialrichter urteilenOhne Kontoauszug kein Hartz IV

Jobcenter dürfen Kontodaten von Hartz-IV-Beziehern einsehen, entschied das Bundessozialgericht. Bestimmte Angaben dürfen auf den Auszügen aber geschwärzt werden.

In welcher Partei ein Arbeitslosengeld-II-Empfänger ist, geht die Arbeitsagentur auch weiterhin nichts an. Bild: ap

BERLIN taz Arbeitsagenturen dürfen von Arbeitslosengeld-II-Beziehern die Offenlegung ihres Kontos verlangen. Das Bundessozialgericht bestätigte am Freitag die bereits bestehende Praxis der meisten Jobcenter. Es nahm aber eine datenschutzrechtliche Einschränkung vor: Die Hartz-IV-Bezieher dürfen den Empfänger einer Überweisung unter bestimmten Umständen auf den Auszügen schwärzen.

Laut der Entscheidung des Bundessozialgerichts sei es grundsätzlich angemessen, wenn vor der Bewilligung eines Hartz-IV-Antrags oder bei Verdacht auf Missbrauch die Kontoauszüge der letzten drei Monate verlangt würden.

Umstritten war, ob der Sozialdatenschutz dabei unzulässig eingeschränkt wird. Das Gericht schränkte deswegen die Pflicht zur Offenlegung nun für bestimmte Daten ein. Informationen, aus denen eine politische, religiöse, philosophische, ethnische oder auch sexuelle Präferenz geschlossen werden kann, dürfen auf Kontoauszügen geschwärzt werden. Wer etwa als Mitglied einer Partei oder Gewerkschaft Beiträge zahlt, ist berechtigt, den Empfänger auf dem Auszug unkenntlich zu machen. Der gezahlte Betrag muss allerdings erkennbar bleiben.

Der Berliner Datenschutzbeauftragte Alexander Dix begrüßte diese Einschränkung. "Dem Datenschutz wird nun Rechnung getragen", sagte Sprecherin Maria Gardain der taz. Sie bedaure aber, dass die Sozialrichter der Position des Beauftragten zur Verhältnismäßigkeit nicht folgten. Dieser hatte argumentiert, eine Kontooffenlegung sei unangemessen, solange keine Anhaltspunkte für einen Missbrauch vorlägen.

Das Bundesarbeitsministerium sieht durch das Urteil keine Veränderung der juristischen Situation. "Nach unserer Auffassung war das, was nun beschlossen wurde, schon vorher geltende Rechtslage", sagte eine Sprecherin der taz. Tatsächlich hatten Sozialgerichte in verschiedenen Ländern aber immer wieder unterschiedliche Urteile gefällt. Arbeitsagenturen hatten die Maßnahme folglich je nach Bundesland unterschiedlich strikt gehandhabt. Fortan soll es diese Unterschiede nicht mehr geben.

In der Praxis könne das Urteil fatale Konsequenzen habe, sagt der auf Arbeitslosengeld-II-Streitfälle spezialisierte Anwalt Freddy Beier. "Das größte Problem daran ist die Repression", sagt der Bremer Jurist. "Wer nun sein Konto nicht offenlegt, wird obdachlos." Der Beschluss sei zudem trotz der Einschränkungen ein "weiterer Schritt auf dem Weg zum gläsernen Bürger". Beier hofft auf eine Anfechtung des Urteils beim Bundesverfassungsgericht.

Geklagt hatte im vorliegenden Fall ein Mann aus München, dem die weitere Zahlung von Arbeitslosengeld II verweigert worden war. Er hatte die Vorlage seiner Kontoauszüge abgelehnt, weil er den Sozialdatenschutz verletzt sah. Die Arbeitsagentur hatte argumentiert, dass nur anhand der Auszüge die Bedürftigkeit festgestellt werden könne.

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24 Kommentare

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  • A
    A:MEHRHOLZ

    hier ist doch mal wieder der beweis "mutipliziere beamte mit verstand gleich null bei raus! ich möchte mal wissen ob sich dieser möchtegern richter von steuergeldempfänger/-verschwender sich auch dazu verleiten lässt so ein urteil zu unseren wirtschaftsverbrechern von bankmanagern auszusprechen!

    oder hat dieser richter auch nur angst das er eines tages nicht mehr bezahlt werden kann weil wir hartz4 empfänger die ganzen steuergelder aufgebraucht haben.

    ich kann nur hoffen das dieser richter seine bankauszüge richtig vernichtet, nicht das ich die noch in die hände bekomme!! grins!

    ansonsten kann mich dieses wie alles was von gaaanz oben kommt nur ein bedauernwertes lächeln abringen!

  • B
    Biene

    Was passiert den wenn man die Offenlegung verweigert, Leistungen werden gestrichen - schon klar. Aber sonst noch was-oder war's das dann?

  • I
    Izmir Übül

    In den guten alten Sozialhilfezeiten war sogar die Offenlegung der Kontoauszüge der letzten 6 Monate Standard, ohne dass sich jemand darüber aufgeregt hätte. Aber damals gab es auch noch nicht so viele Leistungsempfänger, die sich in ihrer "Menschenwürde" bedroht sahen, wenn man sie daran erinnerte, dass es neben ihren Rechten in Form von Ansprüchen an die Solidargemeinschaft auch damit korrespondierende Pflichten gab.

  • FI
    Farnz IV

    Leider haben die armen Leute keine Macht und damit auch keine Rechte mehr.Bei reicht ein Ehrenwort und schon gehts.Alle die dieses ok. finden müssen aufpassen das sie es selber einmal nicht selbst betrifft.

  • I
    Izmir Übül

    In den guten alten Sozialhilfezeiten war sogar die Offenlegung der Kontoauszüge der letzten 6 Monate Standard, ohne dass sich jemand darüber aufgeregt hätte. Aber damals gab es auch noch nicht so viele Leistungsempfänger, die sich in ihrer "Menschenwürde" bedroht sahen, wenn man sie daran erinnerte, dass es neben ihren Rechten in Form von Ansprüchen an die Solidargemeinschaft auch damit korrespondierende Pflichten gab.

  • MM
    Marion Manneck

    Wieder einmal haben die Richter am Bundessozialgericht ein schlechtes Gesetz bestätigt. Woran liegt das. Werden die Richter am Bundessozialgericht und am Bundesverfassungsgericht angewiesen, die Praktiken der ARGEN zu bestätigen, sowie das schlechte Gesetz zu stützen?

    Der Gedanke liegt nah.

  • HR
    Harald Richter

    Bundesverfassungsgericht sieht dies bereits anders:

     

    Es ist erstaunlich: Nach den Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichts >1 BvR 1550/03 - 1 BvR 2357/04 - 1 BvR 603/05< vom 13.06.2007, Pressemitteilung 78/2006 verletzt die Erhebung von Kontostammdaten in sozialrechtlichen Angelegenheiten das Recht auf Informationelle Selbstbestimmung. Die Normen erlauben zudem Kontoabrufe nur im Rahmen konkreter Verdachtsmomente. Routineabrufe sind unzulässig - so das Bundesverfassungsgericht.

     

    Harald Richter

  • A
    anke

    Wie naiv mus man sein um zu glauben, ein Betrüger könne sein Geld nur auf seinem Konto deponieren? Ich meine: Jährlich reisen Milliarden in Koffern über Grenzen. Auch das ist Geld, das (zumindest zum Teil) aus Steuern stammt. Und kein Mensch glaubt ernsthaft, dieses Geldes irgendwie habhaft werden zu können. Nein, nicht der gläserne Bürger ist Ziel der Politik. Der Gläserne Arme ist ihr Ziel. Wer Leute mit wenig Geld "sozial Schwache" nennt, der behauptet damit ungestraft, Reichtum und soziale Kompetenz wären ein und dasselbe. Der kühne Schluss, Armut sei gleichbedeutend mit Kriminalität, liegt dann offenbar nahe. Genau so nahe wie die Annahme, den kleinen Betrügern sei man von Amtswegen sehr viel eher gewachsen als den Großen.

  • A
    A:MEHRHOLZ

    hier ist doch mal wieder der beweis "mutipliziere beamte mit verstand gleich null bei raus! ich möchte mal wissen ob sich dieser möchtegern richter von steuergeldempfänger/-verschwender sich auch dazu verleiten lässt so ein urteil zu unseren wirtschaftsverbrechern von bankmanagern auszusprechen!

    oder hat dieser richter auch nur angst das er eines tages nicht mehr bezahlt werden kann weil wir hartz4 empfänger die ganzen steuergelder aufgebraucht haben.

    ich kann nur hoffen das dieser richter seine bankauszüge richtig vernichtet, nicht das ich die noch in die hände bekomme!! grins!

    ansonsten kann mich dieses wie alles was von gaaanz oben kommt nur ein bedauernwertes lächeln abringen!

  • B
    Biene

    Was passiert den wenn man die Offenlegung verweigert, Leistungen werden gestrichen - schon klar. Aber sonst noch was-oder war's das dann?

  • I
    Izmir Übül

    In den guten alten Sozialhilfezeiten war sogar die Offenlegung der Kontoauszüge der letzten 6 Monate Standard, ohne dass sich jemand darüber aufgeregt hätte. Aber damals gab es auch noch nicht so viele Leistungsempfänger, die sich in ihrer "Menschenwürde" bedroht sahen, wenn man sie daran erinnerte, dass es neben ihren Rechten in Form von Ansprüchen an die Solidargemeinschaft auch damit korrespondierende Pflichten gab.

  • FI
    Farnz IV

    Leider haben die armen Leute keine Macht und damit auch keine Rechte mehr.Bei reicht ein Ehrenwort und schon gehts.Alle die dieses ok. finden müssen aufpassen das sie es selber einmal nicht selbst betrifft.

  • I
    Izmir Übül

    In den guten alten Sozialhilfezeiten war sogar die Offenlegung der Kontoauszüge der letzten 6 Monate Standard, ohne dass sich jemand darüber aufgeregt hätte. Aber damals gab es auch noch nicht so viele Leistungsempfänger, die sich in ihrer "Menschenwürde" bedroht sahen, wenn man sie daran erinnerte, dass es neben ihren Rechten in Form von Ansprüchen an die Solidargemeinschaft auch damit korrespondierende Pflichten gab.

  • MM
    Marion Manneck

    Wieder einmal haben die Richter am Bundessozialgericht ein schlechtes Gesetz bestätigt. Woran liegt das. Werden die Richter am Bundessozialgericht und am Bundesverfassungsgericht angewiesen, die Praktiken der ARGEN zu bestätigen, sowie das schlechte Gesetz zu stützen?

    Der Gedanke liegt nah.

  • HR
    Harald Richter

    Bundesverfassungsgericht sieht dies bereits anders:

     

    Es ist erstaunlich: Nach den Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichts >1 BvR 1550/03 - 1 BvR 2357/04 - 1 BvR 603/05< vom 13.06.2007, Pressemitteilung 78/2006 verletzt die Erhebung von Kontostammdaten in sozialrechtlichen Angelegenheiten das Recht auf Informationelle Selbstbestimmung. Die Normen erlauben zudem Kontoabrufe nur im Rahmen konkreter Verdachtsmomente. Routineabrufe sind unzulässig - so das Bundesverfassungsgericht.

     

    Harald Richter

  • A
    anke

    Wie naiv mus man sein um zu glauben, ein Betrüger könne sein Geld nur auf seinem Konto deponieren? Ich meine: Jährlich reisen Milliarden in Koffern über Grenzen. Auch das ist Geld, das (zumindest zum Teil) aus Steuern stammt. Und kein Mensch glaubt ernsthaft, dieses Geldes irgendwie habhaft werden zu können. Nein, nicht der gläserne Bürger ist Ziel der Politik. Der Gläserne Arme ist ihr Ziel. Wer Leute mit wenig Geld "sozial Schwache" nennt, der behauptet damit ungestraft, Reichtum und soziale Kompetenz wären ein und dasselbe. Der kühne Schluss, Armut sei gleichbedeutend mit Kriminalität, liegt dann offenbar nahe. Genau so nahe wie die Annahme, den kleinen Betrügern sei man von Amtswegen sehr viel eher gewachsen als den Großen.

  • A
    A:MEHRHOLZ

    hier ist doch mal wieder der beweis "mutipliziere beamte mit verstand gleich null bei raus! ich möchte mal wissen ob sich dieser möchtegern richter von steuergeldempfänger/-verschwender sich auch dazu verleiten lässt so ein urteil zu unseren wirtschaftsverbrechern von bankmanagern auszusprechen!

    oder hat dieser richter auch nur angst das er eines tages nicht mehr bezahlt werden kann weil wir hartz4 empfänger die ganzen steuergelder aufgebraucht haben.

    ich kann nur hoffen das dieser richter seine bankauszüge richtig vernichtet, nicht das ich die noch in die hände bekomme!! grins!

    ansonsten kann mich dieses wie alles was von gaaanz oben kommt nur ein bedauernwertes lächeln abringen!

  • B
    Biene

    Was passiert den wenn man die Offenlegung verweigert, Leistungen werden gestrichen - schon klar. Aber sonst noch was-oder war's das dann?

  • I
    Izmir Übül

    In den guten alten Sozialhilfezeiten war sogar die Offenlegung der Kontoauszüge der letzten 6 Monate Standard, ohne dass sich jemand darüber aufgeregt hätte. Aber damals gab es auch noch nicht so viele Leistungsempfänger, die sich in ihrer "Menschenwürde" bedroht sahen, wenn man sie daran erinnerte, dass es neben ihren Rechten in Form von Ansprüchen an die Solidargemeinschaft auch damit korrespondierende Pflichten gab.

  • FI
    Farnz IV

    Leider haben die armen Leute keine Macht und damit auch keine Rechte mehr.Bei reicht ein Ehrenwort und schon gehts.Alle die dieses ok. finden müssen aufpassen das sie es selber einmal nicht selbst betrifft.

  • I
    Izmir Übül

    In den guten alten Sozialhilfezeiten war sogar die Offenlegung der Kontoauszüge der letzten 6 Monate Standard, ohne dass sich jemand darüber aufgeregt hätte. Aber damals gab es auch noch nicht so viele Leistungsempfänger, die sich in ihrer "Menschenwürde" bedroht sahen, wenn man sie daran erinnerte, dass es neben ihren Rechten in Form von Ansprüchen an die Solidargemeinschaft auch damit korrespondierende Pflichten gab.

  • MM
    Marion Manneck

    Wieder einmal haben die Richter am Bundessozialgericht ein schlechtes Gesetz bestätigt. Woran liegt das. Werden die Richter am Bundessozialgericht und am Bundesverfassungsgericht angewiesen, die Praktiken der ARGEN zu bestätigen, sowie das schlechte Gesetz zu stützen?

    Der Gedanke liegt nah.

  • HR
    Harald Richter

    Bundesverfassungsgericht sieht dies bereits anders:

     

    Es ist erstaunlich: Nach den Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichts >1 BvR 1550/03 - 1 BvR 2357/04 - 1 BvR 603/05< vom 13.06.2007, Pressemitteilung 78/2006 verletzt die Erhebung von Kontostammdaten in sozialrechtlichen Angelegenheiten das Recht auf Informationelle Selbstbestimmung. Die Normen erlauben zudem Kontoabrufe nur im Rahmen konkreter Verdachtsmomente. Routineabrufe sind unzulässig - so das Bundesverfassungsgericht.

     

    Harald Richter

  • A
    anke

    Wie naiv mus man sein um zu glauben, ein Betrüger könne sein Geld nur auf seinem Konto deponieren? Ich meine: Jährlich reisen Milliarden in Koffern über Grenzen. Auch das ist Geld, das (zumindest zum Teil) aus Steuern stammt. Und kein Mensch glaubt ernsthaft, dieses Geldes irgendwie habhaft werden zu können. Nein, nicht der gläserne Bürger ist Ziel der Politik. Der Gläserne Arme ist ihr Ziel. Wer Leute mit wenig Geld "sozial Schwache" nennt, der behauptet damit ungestraft, Reichtum und soziale Kompetenz wären ein und dasselbe. Der kühne Schluss, Armut sei gleichbedeutend mit Kriminalität, liegt dann offenbar nahe. Genau so nahe wie die Annahme, den kleinen Betrügern sei man von Amtswegen sehr viel eher gewachsen als den Großen.