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OVG: Erfolg für Bullterrier-Züchter

Bremen (dpa) – Das Oberverwaltungsgericht Bremen (OVG) hat erneut gegen die Bremer Verordnung für Kampfhunde entschieden. Nach einer gestern veröffentlichten Eilentscheidung darf ein Züchter von Bullterriern unter Auflagen weiterarbeiten – sofern seine Tiere nicht zu aggressiv sind. Begründung: Der Züchter habe erheblich in seinen Betrieb investiert.

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