OTTFRIED FISCHER VS. „BILD“ : Keine Nötigung
MÜNCHEN | Der Vorwurf, Bild-Reporter Wolf-Ulrich Schüler habe 2009 den Schauspieler und Kabarettisten Ottfried Fischer durch den Erwerb eines Sexvideos zu einem Interview genötigt, ist letztinstanzlich vom Tisch. Das Oberlandesgericht München hat die Revision von Staatsanwaltschaft und Fischer verworfen und den Freispruch von Schüler für rechtskräftig erklärt. Der Bild-Reporter hatte für 3.500 Euro ein heimlich gedrehtes Video gekauft, das den Kabarettisten mit Prostituierten zeigt. Fischer fühlte sich daraufhin zu einem Interview erpresst. Nun wird nur die Frage, ob der Ankauf des Videos aus illegaler Quelle rechtmäßig war und ob ein Journalist Recherchematerial mit zweifelhafter Herkunft sichten darf, in einem neuen Verfahren entschieden. Bild-Chef Kai Diekmann will dies „notfalls vom Bundesverfassungsgericht klären lassen“. Fischer hofft auf eine Verurteilung von Schüler wegen des Ankaufs. (dpa)