OLG ZU KINDERFLÜCHTLINGEN : Altersschätzungen sind unzulässig
MÜNCHEN | Eine Ausländerbehörde darf das Alter von Kinderflüchtlingen nicht einfach schätzen. Das Münchner Oberlandesgericht (OLG) rügte die in Bayern geübte Praxis, das kindliche Lebensalter ohne medizinische Untersuchung zu bestimmen. Behörden und Gerichte seien verpflichtet, das Alter anhand von Röntgenbildern der Knochen und des Gebisses durch einen Sachverständigen zu ermitteln, so der Rechtsanwalt der Diakonie und der Inneren Mission München. Diese hatten eine Beschwerde eingelegt. (dpa)