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■ PROZESSEOLG-Schleswig: Keine Tonbandaufnahmen

Itzehoe (dpa) — Die von der Staatsanwaltschaft im sogenannten Plattenleger-Prozeß vor dem Landgericht Itzehoe als Belastungszeugen genannten Polizeibeamten des Hamburger Landeskriminalamts (LKA) brauchen nicht vor laufendem Tonband auszusagen. Dies entschied das Oberlandesgericht Schleswig unter Berufung auf das in Artikel 2 des Grundgesetzes festgelegte Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit.

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