■ O-Ton: Jugendfischen
Der Senat hat auf Vorlage des Senators für Stadtentwicklung, Umweltschutz und Technologie, Peter Strieder, beschlossen, den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesfischereischeingesetzes beim Abgeordnetenhaus einzubringen. Wie in Brandenburg sollen auch in Berlin bereits Achtjährige den Jugendfischereischein erwerben und mit diesem Schein mit der Friedfischangel fischen können.
Nach bisherigem Recht konnten Berliner Jugendliche den Jugendfischereischein erst als Zwölfjährige erhalten und mussten beim Fischfang von einem erwachsenen Fischereischeininhaber begleitet werden.“
Aus einer Meldung des Landespressedienstes von gestern, herausgegeben vom Presse- und Informationsamt des Landes Berlin
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