in kürze LIEFERFRISTEN : Nur verbindlich gültig
Eine Klausel in den allgemeinen Geschäftsbedingungen, wonach in einem Katalog aufgeführte Lieferfristen grundsätzlich unverbindlich sind, ist unwirksam, so das OLG Frankfurt in einem Urteil. Nach Überzeugung des Gerichts stellt eine solche Klausel eine unangemessene Benachteiligung der Kunden dar (Az.: 1 U 127/05). (dpa)