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Nur mit ZertifikatHandtaschen aus Alligatorenleder

Krokodil an Abendkleid Foto: reuters

Handtaschen oder Uhren aus dem Leder besonders geschützter Tierarten dürfen nur mit Zertifikaten verkauft werden. Das entschied das Berliner Verwaltungsgericht am gestrigen Dienstag. Geklagt hatte ein Berliner Kaufhaus. Das Bezirksamt Mitte beschlagnahmte dort im Juli 2014 u. a. Handtaschen aus Alligator- und Pythonleder. Das Kaufhaus konnte nicht nachweisen, dass für die Produkte nur artenschutzrechtlich zulässige Tiere verwendet wurden. Die Klage gegen die Beschlagnahmung wurde abgewiesen. (dpa)

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