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Nur ein Verfahren

■ Umweltverbände verlieren Rechte

Für die drei Tunnel unter dem Tiergarten gibt es nur ein einziges Planfeststellungsverfahren. Dies bestätigten Bau- und Verkehrsverwaltung der taz. Weil jetzt die Deutsche Reichsbahn und somit der Bund für die gesamten Planungen zuständig ist, verlieren Umweltverbände ihr Klagerecht, weil dies nur bei Planungen des Landes in Anspruch genommen werden kann. An dem Wegfall des Klagerechts habe der Senat ein „naheliegendes Interesse“, sagte Tomas Spahn, Sprecher der Verkehrsverwaltung, denn dadurch werde Zeit gewonnen und der Umzugstermin der Bundesregierung nicht gefährdet. Das sei mit Sicherheit nicht der Grund, widersprach demgegenüber Ullrich von Bismarck von der Bauverwaltung. Weil sich die Tunnel überschnitten, sei ein zusammengefaßtes Verfahren zwingend vorgeschrieben. In einem Rechtsgutachten des BUND sei dies nicht berücksichtigt worden, führte von Bismarck aus.

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