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Nur Bußgeld

Das Amtsgericht Pinneberg hat gestern gegen einen 24jährigen „Totalverweigerer“ aus Wedel eine Geldbuße von 2300 Mark verhängt. Es handele sich nicht um eine Verurteilung, betonte die Richterin. Üblich sind für „Dienstflucht“ Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren. Der anerkannte Wehrdienstverweigerer hatte sich geweigert, eine Zivildienststelle in einer Klinik anzutreten. Für ihn stelle auch der Zivildienst „juristisch und von der Art der Sache her“ eine Ableistung der Wehrpflicht dar. Unklar ist, ob der Mann, der längere Zeit freiwillig in Flüchtlingslagern in Ex-Jugoslawien gearbeitet hatte, erneut zum Zivildienst herangezogen wird.

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