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Nur 149 Nazi–Richter?

Bonn (ap) - Obwohl Richter und Staatsanwälte aus der Zeit der Nazi–Herrschaft auch nach Kriegsende in den deutschen Westzonen und später in der Bundesrepublik Deutschland im Justizwesen Dienst taten, haben sich im Rechtswesen keine „Elemente des Verbrecherischen“ etablieren können. Eine anderslautende Auffassung der Grünen im Bundestag ist von der Bundesregierung in ihrer am Montag vom Kabinett verabschiedeten Antwort auf eine Große Anfrage entschieden verneint worden. In der Antwort wird darauf verwiesen, daß von 1949 bis 1962 insgesamt 149 Richter und Staatsanwälte von einer entsprechenden Möglichkeit des Richtergesetzes Gebrauch gemacht und sich wegen ihrer Tätigkeit während der Nazi–Zeit zur Ruhe haben setzen lassen.

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