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Nulltarifprozeß

Bochum (taz) - Im Schnellverfahren wurde der 47–jährigen Bielefelderin Karin K. am Dienstag der Prozeß wegen Schwarzfahrens gemacht. Die Sozialhilfeempfängerin soll 40 DM erhöhtes Beförderungsentgelt und die Verfahrenskosten zahlen. Karin K. hatte den am 19.12.85 vom Bielefelder Stadtrat gefaßten Beschluß „Nulltarif im öffentlichen Nahverkehr für Einkommensschwache“ in die Tat umgesetzt. Am 17.7. war sie ohne Fahrkarte angetroffen worden. Ein ungünstiger Zeitpunkt für sie, denn die Stadtwerke hatten versprochen, alle, die bis zum 1.5. fahrkartenlos ertappt würden, nicht zu belangen. Als Reaktion auf das Urteil besetzte eine Gruppe um die Bielefelder Arbeitslosenselbsthilfe für zwei Stunden das Büro des Oberbürgermeisters.

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