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Notopfer wird nicht mit Zwang eingetrieben

Bonn (dpa) – Zahlungsunwillige Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen müssen offenbar nicht befürchten, das die Kassen das umstrittene Krankenhaus-Notopfer mit Zwangsmitteln eintreiben. Nach Angaben des Chefs der Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) im Saarland, Manfred Dausend, müsse niemand mit einem Vollstreckungsbefehl rechnen, sagte Dausend der Saarbrücker Zeitung. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft hat die Aufrufe von Gewerkschaften und Ärzten heftig kritisiert, die Sonderzahlungen für die Instandhaltung der Krankenhäuser zu boykottieren.

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