: Notopfer: Keine Rückerstattung
KARLSRUHE dpa ■ Vor dem Bundesverfassungsgericht sind zwei Kläger mit ihren Beschwerden gegen das Krankenhaus-Notopfer gescheitert. Die Sonderzahlung in Höhe von 20 Mark war 1997 von Mitgliedern der gesetzlichen Krankenkassen erhoben worden, um die Instandhaltungskosten für Krankenhäuser zu finanzieren. Die rot-grüne Bundesregierung nahm die von der Kohl-Regierung bis 1999 geplante Regelung für 1998 und 1999 zurück. Nach Auffassung der Richter haben die Verfassungsbeschwerden angesichts der zeitlich eng begrenzten Regelung keine grundsätzliche Bedeutung; es bestehe auch keine „Wiederholungsgefahr“. Die 1. Kammer des Ersten Senats nahm die Beschwerden deshalb erst gar nicht zur Entscheidung an.
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