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Notärztin verurteilt

Wegen fahrlässiger Tötung hat das Amtsgericht Harburg gestern eine 39jährige Notärztin zu einer Geldstrafe von 4500 Mark verurteilt. Die Medizinerin, die im Januar 1994 zu einem schwerkranken elf Monate alten Säugling gerufen worden war, hatte es unterlassen, das Kind in ein Krankenhaus einzuweisen, obwohl sie in der Behandlung von Säuglingen unerfahren war. Die Eltern hatten am darauffolgenden Morgen einen weiteren Notarzt gerufen, der das Kind schließlich in ein Kinderkrankenhaus einlieferte, wo der kleine Junge aber nicht mehr gerettet werden konnte.

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