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Noch mehr Haft–Entschädigung

Bonn (dpa) - Die Entschädigung für eine zu Unrecht abgesessene Freiheitsstrafe soll nach dem Willen des Bundesrates verdoppelt werden. Die Ländervertretung beschloß am Freitag auf Antrag Berlins, eine entsprechende Gesetzesänderung beim Bundestag einzubringen. Darin wird eine Erhöhung der Entschädigung von zehn auf 20 Mark für jeden Tag der Freiheitsentziehung empfohlen.

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