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■ Am RandeNoch kein Urteil im Olympia-Attentat-Prozeß

München (dpa) – Im Schadenersatzprozeß von Hinterbliebenen der israelischen Opfer des Olympia-Attentats von 1972 hat das Oberlandesgericht gestern noch kein Urteil gefällt. Zunächst soll durch ein Rechtsgutachten geklärt werden, ob die 22 Israelis als Ausländer überhaupt einen Anspruch auf Entschädigung wegen einer eventuellen Pflichtverletzung deutscher Behörden geltend machen können. Das Gericht gab gestern die Übersetzung eines Briefes der israelischen Kläger an das Gericht in Auftrag. Das OLG erhofft sich daraus Klärung, ob die Schadenersatzklage verjährt ist.

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