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Noch bleibt von Bock Staatsrat

Eine sofortige Entlassung des Bremer Staatsrates im Innenressort, Hans-Georg von Bock und Polach, ist rechtlich nicht möglich. Dies erklärte die SPD in der gestrigen Landtagssitzung. Die AFB hatte die sofortige Entlassung von Bocks gefordert, gegen den der Generalstaatsanwalt Anklage wegen Strafvereitelung im Amt erhoben hat. Wegen des Verfahrens hatte von Bock anfang Juni seinen Rücktritt erklärt. Ende Juli wird er in den einstweiligen Ruhestand versetzt. Die AFB kritisiert, daß von Bock mit 10.000 Mark brutto in den Vorruhestand ginge. taz

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