: Niedrigere Besoldung im Osten ist legal
Berlin (AP) – Das Bundesverwaltungsgericht hat die niedrigere Besoldung von Beamten in den neuen Ländern für rechtens erklärt. In einem gestern veröffentlichten Urteil heißt es, das Besoldungsniveau von 86,5 Prozent im Vergleich zu den Gehältern im Westen liege „derzeit noch im Rahmen der dem Gesetzgeber bei der Beamtenbesoldung zukommenden Gestaltungsfreiheit“. Die fortbestehenden erheblichen Unterschiede der wirtschaftlichen Verhältnisse seien ein sachlich vertretbarer Gesichtspunkt für die besoldungsrechtliche Differenzierung. (Az.: BVerwG 2 C 6.99 und 2 C 12.99)
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen