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Niedersachsen-Wahl wird nicht wiederholt

Bückeburg (dpa) – Die niedersächsische Landtagswahl vom 1. März 1998 muss nicht wiederholt werden. Das hat gestern der Staatsgerichtshof in Bückeburg entschieden. Er wies die Klage einer CDU-nahen Bürgerinitiative zurück. Sie wollte die Wahl wegen der ungleich verteilten Wahlkreise für verfassungswidrig erklären lassen.

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