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Niederlage für die Mannheimer Staatsanwaltschaft

Niederlage für die Mannheimer Staatsanwaltschaft

Mannheim (taz) - Das Landgericht Mannheim hat vier weitere Angeklagte vom Vorwurf des schweren Landfriedensbruch freigesprochen, weil die Aussagen des einzigen Belastungszeugens „nicht ausreichend“ gewesen seien. Bereits am 1. Juni hatte die Kammer im gleichen Verfahren drei Angeklagte von demselben Vorwurf freigesprochen (die taz berichtete). Allen war vorgeworfen worden, bei einer Demonstration in der Mannheimer Innenstadt am 30. 9. 1985 zwei Tage zuvor war Günter Sare in Frankfurt nach einer Kundgebung gegen eine NPD-Veranstaltung von einem Wasserwerfer tödlich verletzt worden - mehrere Fensterscheiben zerstrümmert zu haben.

„Dabei haben alle Angeschuldigten aus Zerstörungslust und um in der Bevölkerung Angst und Schrecken zu verbreiten, den Fremdschaden bewußt und gewollt herbeigeführt“, hieß es in der Anklage. Das war's auch schon, denn lediglich einen einzigen Belastungszeugen präsentierten die Ermittler, und auch dessen Aussagen blieben vage und widersprüchlich. Der „Wiedererkennungswert“ seiner Aussagen, bemängelten die Verteidiger unisono, sei null. xz

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