: Nichts gegen Landesschulamt
Ein Landesschulamt kann seine Arbeit nach einer Entscheidung des Landesverfassungsgerichtshofes vorläufig aufnehmen. Das Gericht wies gestern den Antrag auf eine einstweilige Anordnung von 18 Bezirken gegen eine zentrale Schulbehörde zurück. Es lägen keine Gründe vor, die gegen die Einrichtung sprächendpa
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