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Archiv-Artikel

Nichtraucherschutz Berlin nutzt seine Marktmacht

Berlin will in Sachen Nichtraucherschutz weiter vorpreschen. Sollten die bislang diskutierten Ausnahmeregelungen eines künftigen Rauchverbots in Kneipen und Bars auf Bundesebene umgesetzt werden, will der rot-rote Senat weitergehende Regelungen in Berlin durchsetzen. Aus Nichtrauchersicht macht dieses Vorgehen doppelt Sinn: Berlin übt – mit seiner Marktmacht als führender Kneipenstandort der Republik – Druck auf den bundesweiten Entscheidungsprozess aus. Und Berlin legt schonungslos die Schwäche des bisherigen Kompromisses bloß.

KOMMENTAR VON RICHARD ROTHER

Denn die Unterscheidung von Speisegaststätten (rauchfrei) und Kneipen/Bars (verraucht) mag gaststättenrechtlich machbar sein – sie geht aber an der Realität vorbei. Die allermeisten Gaststätten in der Innenstadt sind ja beides: Restaurant und Kneipe. Die Besucher können hier essen und trinken, sind aber auch als nur trinkende Gäste willkommen. Würde der Kompromiss auf Bundesebene Wirklichkeit, müssten sie sich entscheiden: Rauch oder Essen. Eine Entscheidung, die – so oder so – nicht ohne wirtschaftliche Risiken ist.

Für die Wirte wäre deshalb eine einheitliche Regelung sinnvoll, die auch eine Ungleichbehandlung von Arbeitnehmern in Bars und Restaurants ausschließt. Warum sollte nicht auch in Berlin funktionieren, was in anderen Staaten längst kein Problem mehr ist: Kneipen ohne Qualm?

Für schwerstabhängige Raucher und Raucherinnen könnten ja Ausnahmen zugelassen werden – einige wenige explizite Raucherkneipen zum Beispiel oder abgetrennte Raucherzimmer in den bereits bestehenden Kneipen. In allen anderen Gaststätten aber müssten sich Raucher so benehmen, wie sie es als höfliche Gäste einer Privatwohnung auch tun: vor die (Balkon-)Tür gehen.