in kürze DUMM TANKEN : Nicht versicherbar
Wer irrtümlich Benzin statt Diesel tankt, muss den folgenden Motorschaden selbst zahlen. Das entschied der BGH. Tanken sei ein „Bedienungsvorgang“, die Wahl des falschen Treibstoffsein „Bedienungsfehler“ und kein versicherter Unfallschaden. (Az. IV ZR 322/02) (afp)