■ Waden/Urteil: Nicht unästhetisch
Koblenz (AP) –Nackte Männerbeine im Zeugenstand können zwar ein Angriff auf das ästhetische Empfinden des Gerichts sein, aber nicht auf dessen Ansehen. Das Oberlandesgericht Koblenz hob jetzt zu Lasten der Staatskasse ein Urteil des Landgerichts Trier auf, das einen Mann „wegen Ungebühr“ zu einem Ordnungsgeld von 150 Mark, ersatzweise fünf Tage Ordungshaft, verurteilt hatte. In einem Prozeß war ein als Zeuge geladene Mann bei hochsommerlichen Temperaturen in kurzen Hosen vor den Richtern erschienen.Foto: Christian Jungeblodt/Signum
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