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Nicht in den Tod abschieben

betr: „Schüler für Ibrahim“, taz 27.11.97

Es wäre von Senator Borttscheller völlig verantwortungslos, wenn er Ibrahim und die sechs weiteren Jugendlichen unter 18 Jahren nach Togo abschieben würde. Er hat die Möglichkeit, nach §54 Ausländergesetz die Abschiebung für ein halbes Jahr „aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen oder zur Wahrung politischer Interessen“zu verhindern.

Bettina Fenzel

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