Nicht genug Tierschutz in Fundtierstelle: Schließung ist rechtens
Gegen eine vom Landkreis Harburg verfügte Schließung ihrer Fundtierstelle hat sich eine Tierärztin vor dem Verwaltungsgericht Lüneburg zunächst vergeblich gewehrt. Ihr Eilantrag sei gescheitert, sagte eine Gerichtssprecherin. Die Untersagung sei rechtens, weil es sich bei der Station um eine tierheimähnliche Einrichtung handele und die Veterinärin keine dafür notwendige Erlaubnis nach dem Tierschutzrecht habe. Der Kreis hatte den Betrieb im November untersagt. Die Tierärztin betrieb die Station neben ihrer Praxis. Unter anderem Hunde, Katzen, Kaninchen und Vögel aus den Gemeinden Seevetal, Stelle, Neu Wulmstorf und der Stadt Winsen wurden hier im Auftrag und auf Kosten der Kommunen aufgenommen und versorgt. Die Räumlichkeiten genügten nach den Feststellungen der Behörden gegenwärtig nicht den tierschutzrechtlichen Anforderungen. Eine Entscheidung über die gegen den Bescheid erhobene Klage steht noch aus. (dpa)
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