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Archiv-Artikel

in kürze LEBENSVERSICHERUNG Nicht für Prozesskosten

Zur Finanzierung eines Prozesses muss eine Lebensversicherung nicht unbedingt vorzeitig gekündigt werden, so das OLG Frankfurt/Main. Dem Betroffenen sei die Kündigung dann nicht zumutbar, wenn die Versicherung der Altersvorsorge diene und der Rückkauf erhebliche finanzielle Verluste für den Versicherten bringe. (dpa)