: Nicht bestechlich
Das Amtsgericht Hamburg hat im Zusammenhang mit dem bundesweiten Herzklappenskandal gestern einen Oberarzt vom Vorwurf der Bestechlichkeit freigesprochen. Der Herzspezialist hatte zwischen 1994 und 1996 von einer Pharmafirma rund 8000 Mark erhalten. Außerdem hatte er mehrere Herzklappen von dem Unternehmen bekommen. Der Mann konnte vor Gericht glaubhaft machen, dass er das Geld für Forschungsreisen und Kongress-aufenthalte verwendet hatte. Überteuerte Herzklappen seien bei dem Unternehmen niemals geordert worden.
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