: Neuverhandlung im Fall Bulger
Straßburg (AP) – Die Europäische Menschenrechtskommission hat den Prozeß gegen die beiden zehnjährigen Mörder des Kleinkinds James Bulger überprüft und auf eine Neuverhandlung vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte noch in diesem Jahr entschieden. Die Kommission gab gestern den Anwälten der Angeklagten recht: Das Verfahren gegen die zur Tatzeit Zehnjährigen sei unfair gewesen. Sie hätten sich im Verfahren nicht wirkungsvoll äußern können. Beanstandet wurde ferner die Intervention des britischen Innenministers in den Prozeß, die zur Verurteilung der Kinder nach Erwachsenenrecht geführt hatte.
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