: Neues aus dem Space Park Sumpf
Bremen klagt gegen eine Briefkastenfirma in Norderfriedrichskoog – es geht um 26 Millionen Mark plus Zinsen. Bremen hatte seine Ansprüche gegen eine Beteiligung an der wertlosen Space Park KG eintauschen wollen. Wettbewerbswidrig, sagt die EU
bremen taz ■ Fünf Stunden haben die Abgeordneten der Grünen am Mittwochabend Akteneinsicht zum Thema Space Park in der senatseigenen „Bremer Investitionsgesellschaft“ (BIG) nehmen dürfen – ihr Eindruck ist verheerend. Über Jahre, so fasst die Fraktionssprecherin Karoline Linnert zusammen, habe der Senat „nicht die Wahrheit gesagt“ und nicht nur die Öffentlichkeit getäuscht, sondern auch das Parlament, die Dresdner Bank und die EU. Das Verhältnis zur Dresdner Bank sei dadurch so „zerrüttet“, dass die Bank die Lösung für den leer stehenden Space Park vollkommen allein betreibe. Wirtschaftssenator Peter Gloystein hatte vor Wochen einmal behauptet, er bekäme von der Dresdner Bank eine Liste mit 20 Kaufinteressenten – das war offenbar dummes Zeug. „Die sind schlicht und einfach sauer und fühlen sich geleimt“, sagt Linnert nach der Lektüre diverser Briefe. Eigentlich hätte Bremen einen Anspruch darauf, beteiligt zu werden, immerhin hält die BIG über ihre Briefkastenfirma „SWG“ ja 10 Prozent der Anteile an der stolzen „Space Park-KG“, der Besitzerin des leer stehenden Gebäudes. So jedenfalls hat es der Senat in der Öffentlichkeit immer wieder dargestellt. Die EU sei einverstanden gewesen, einen alten 26-Millionen-Mark-Kredit an Köllmann in diese Beteiligung umzuwandeln, hat der Senat immer wieder erklärt.
„Fette Lüge“, sagt Linnert dazu. Ihr Blick in die Akten hat gezeigt: Selbst Bremen geht juristisch davon aus, dass die Anteilsübertragung nicht rechtskräftig zustande gekommen ist und fordert in einem Gerichtsverfahren von einer Briefkastenfirma, die ihren Sitz im Steuerparadies „Norderfriedrichskoog“ hat, die volle Kaufsumme für den Gesellschafteranteil zurück. Beklagte ist eine Köllmann-Nachfolgefirma mit Sitz in einem Bauernhof mit dutzenden von Briefkästen – gewerbesteuerfrei.
Begründung der Bremer Klage: Der 10-prozentige Anteil an der Space Park-KG war von Anfang an wertlos. Auch 2002 habe Bremen ja „keine konkrete und belastbare Vorstellung über den Marktwert des Anteiles“ gehabt, schreibt ein Berater Bremens; auf „höchstens null Euro“ dürfe man den Wert der Space Park-KG damals schon ansetzen.
Das wäre wohl immer gut gehütetes Staatsgeheimnis geblieben, sagt Linnert, wenn die Wettbewerbshüter der EU nicht penetrant nachgehakt hätten. „Wenn man sich das ohne die Kontrolle der EU vorstellt – gute Nacht Marie“, formulierte sie.
Und da gibt es noch eine „Einlage von 9,5 Millionen Euro“ in die marode Space Park-KG – „nach meiner Einschätzung eine rechtswidrige und unvereinbare Beihilfe“, schreibt ein juristischer Berater Bremens in seinem vertraulichen Vermerk.
Warum hat Bremen den Kaufpreis von damals 26 Millionen Mark, den die Dresdner Bank für das Space Park-Grundstück 1999 überwiesen hat, nicht behalten? Warum wurde die Summe der in Schieflage geratenen Köllmann-AG überwiesen? Nur eines steht dazu in den Akten: Der Haushaltsgesetzgeber, das Parlament, sollte nicht informiert werden.
Es gebe immerhin eine Absicherung durch eine Grundschuld auf ein Gewerbegrundstück in Langen, hatte Bremen gegenüber der EU angegeben. Aber diese Absicherung hilft Bremen heute auch nicht: Erstens war sie von Anfang an wertlos (das Gewerbegrundstück war vorrangig an andere verpfändet). Zweitens hat Bremen nie die Urkunde über diese Grundschuld bekommen.
Am 20. Oktober 2004 hat die EU wieder nachgefragt, was aus der Grundschuld geworden ist, und zum Fall Space Park festgestellt: „Die Dienststellen der Kommission akzeptieren dieses Vorgehen nicht.“ Klaus Wolschner