■ Bundestag: Neues Namensrecht
Bonn (dpa) – Der Bundestag hat die Pflicht von Eheleuten abgeschafft, einen gemeinsamen Namen zu führen. Künftig soll jeder Ehepartner seinen bisherigen Namen behalten können, wenn das Paar sich nicht für den Geburtsnamen des Mannes oder der Frau als Familiennamen entscheidet. Gemeinsame Doppelnamen werden nicht mehr möglich sein. Allerdings kann der Partner, dessen Name nicht Ehename wird, seinen Namen voranstellen oder hinzufügen. Kinder erhalten nach dem neuen Recht den Namen des Vaters oder der Mutter, wenn kein Familienname geführt wird. Falls die Eltern sich nicht einigen können, überträgt das Vormundschaftsgericht das Bestimmungsrecht einem Elternteil. Für bestehende Ehen gibt es eine Übergangsregelung von einem Jahr, innerhalb dessen Eheleute Namensänderungen vornehmen können.
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