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Neues Kochbuch – neues Personal

Kassel (AP) – Arbeitnehmer haben keinen Anspruch auf Weiterbeschäftigung, wenn ein neuer Inhaber ihren Betrieb kauft oder pachtet und die Tätigkeit völlig neu ausrichtet. Das Bundesarbeitsgericht wies gestern in letzter Instanz die Klage einer Angestellten eines früher gutbürgerlichen Speiselokals ab, das verpachtet und nach sechs Monaten unter neuem Namen als arabische Spezialitätengaststätte mit arabischem Personal wiedereröffnet worden war. Der Pächter lehnte wegen der deutschen Herkunft der Frau ab, sie weiterzubeschäftigen. (Az.: 8 AZR 533/95)

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