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Neues GrünanlagengesetzRechtsgrundlage für Zaun um Görlitzer Park

Mit einem neuen Grünanlagengesetz sollen die zwölf Bezirke die Möglichkeit haben, rechtssicher gegen Vermüllung, Beschädigung und ausufernde Partys in Parks vorzugehen und etwa Alkoholverbote auszusprechen. Den Entwurf für die Gesetzesänderung stellte am Dienstag nach der Senatssitzung Umweltsenatorin Manja Schreiner (CDU) vor. Die entscheidende Neuerung ist nach ihren Worten, dass das Gesetz nicht länger nur die Pflanzen, sondern auch die Besucher der Parks schützt. In der Vergangenheit hatten Gerichte Verbote gekippt, weil sie dafür keine ausreichende Rechtsgrundlage sahen. Die Änderung soll laut Schreiner auch die Basis für eine Umzäunung sein, die für den Görlitzer Park in Kreuzberg geplant ist. (sta)

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