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■ SCHMÜCKER-PROZESSNeuer Skandal

Berlin. Die Staatsanwälte im Prozeß um die Ermordung von Ulrich Schmücker sind vom Generalstaatsanwalt beim Kammergericht, Dietrich Schultz, angewiesen worden, keine Einstellung des Verfahrens zu beantragen. Weil selbst aus ihrer Sicht ein faires Verfahren wegen der massiven Einflußnahme des Verfassungsschutzes nicht mehr möglich war, hatten sie die Einstellung beantragen wollen. Die Vereinigung Berliner Strafverteidiger forderte die Justizsenatorin auf, »die skandalöse Weisung des Generalstaatsanwalts« aufzuheben.

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