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Neuer Maulkorb für die Presse?

Saarbrücken (ap) - Der saarländische Justizminister Arno Walter hat sich dafür ausgesprochen, Bestimmungen des Strafgesetzbuches zu überdenken, nach denen die Veröffentlichung amtlicher Schriftstücke aus laufenden Verfahren strafbar ist. Im Saarländischen Rundfunk sagte Walter zwar habe sich diese Vorschrift bewährt, die die Unbefangenheit der Beteiligten gewährleisten und Beschuldigte vor Vorverurteilungen schützen solle. Dennoch könne man darüber nachdenken, ob es sinnvoll sei, sie bestehen zu lassen. Es sei nämlich „völlig klar, daß man diese Norm auch umgehen kann, indem man nicht wörtlich berichtet“. Walter rechtfertigte die Ermittlungsverfahren gegen Journalisten, die aus dem Gutachten zum Fischsterben in der Saar 1986 zitiert hatten.

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