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Neuer Mauer- schützenprozeß

Vor dem Landgericht müssen sich von heute an zwei DDR- Grenzsoldaten im 21. Mauerschützenprozeß verantworten. Die beiden heute 50 und 51 Jahre alten Männer sind wegen Totschlags angeklagt. Sie werden beschuldigt, vor 30 Jahren einen Flüchtling erschossen zu haben. Am 26. November 1964 sollen sie auf einen 20jährigen gefeuert haben, um seinen Fluchtversuch durch den Britzer Zweig-Kanal zu verhindern. In den bisherigen Mauerschützen- prozessen sind die meisten der DDR-Grenzposten zu Bewährungsstrafen verurteilt worden. Seit vergangenen November müssen sich in einem noch laufenden Verfahren die bisher ranghöchsten DDR-Militärs für Schüsse auf einen Flüchtling verantworten.dpa

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