: Neue SEC-Regeln mit Ausnahmen
BERLIN taz ■ Deutsche Unternehmen und Gewerkschaften können aufatmen. Die US-Börsenaufsicht SEC hat bei ihren neuen Regeln zur Bilanzprüfung Ausnahmen für ausländische Unternehmen zugelassen. Jetzt können die Firmen sowohl das US-Recht als auch ihre heimischen Gesetze einhalten. Unter anderem ist die SEC bereit, in den Bilanzprüfungsausschüssen, die den Prüfungsausschüssen des deutschen Aufsichtsrats entsprechen, auch Arbeitnehmer zuzulassen. Ursprünglich hatte sie eine strikte Unabhängigkeit gefordert. Das ist bei US-amerikanischen Unternehmen rechtlich kein Problem, wäre aber beispielsweise mit dem deutschen Mitbestimmungsrecht kollidiert. Dieses schreibt zwingend vor, dass im Aufsichtsrat auch Arbeitnehmervertreter sitzen. Mit den neuen Regeln will die SEC Skandalen vorbeugen. Bei Verstößen drohen drastische Strafen.