: Neue Runde für adidas-Streifen
KARLSRUHE dpa ■ Zwei Streifen sehen vielleicht doch aus wie drei Streifen. Seit gestern kann adidas auf einen stärkeren Schutz für seine drei Streifen hoffen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einer Entscheidung ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) München aufgehoben und zur Neuverhandlung zurückverwiesen. Das OLG hatte eine Verwechslungsgefahr zwischen den markenrechtlich geschützten drei adidas-Streifen und einer Zwei-Streifen-Kennzeichnung verneint. Anlass für den Streit ist die Freizeitkleidung des Textilunternehmens C & A, die mit zwei weißen Streifen auf schwarzem Grund versehen waren. Die adidas-Salomon AG hatte dagegen auf Unterlassung und Schadenersatz geklagt. In einer neuen Verhandlung muss das OLG ermitteln, wie bekannt die adidas-Streifen beim Publikum sind. Das war in der ersten Verhandlung versäumt worden.
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