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Neue Grenzwerte für Müllverbrennung

Bonn (dpa) - Die Grenzwerte für Luftschadstoffe, die bei der Müllverbrennung anfallen, werden nach einem Beschluß des Bundeskabinetts drastisch verschärft. Damit dürfen künftig aus allen Müllverbrennungsanlagen bundesweit insgesamt nur noch vier Gramm Dioxin statt bisher vierhundert Gramm pro Jahr abgegeben werden. Die neue Verordnung zum Immissionsschutzgesetz sieht für Staub eine Reduzierung des Tagesmittelwertes von dreißig auf zehn und für Chlorverbindungen von fünfzig auf zehn Milligramm je Kubikmeter Abgas vor. Für Dioxine und Furane gilt erstmals ein Grenzwert von 0,1 Nanogramm je Kubikmeter Abgas. Dies ist der zehnte Teil eines Milliardstel Gramms. Damit hat die BRD in Zukunft „modernste Umwelt- und Sicherheitsanforderungen für Abfallverbrennungsanlagen“, betonte Bundesumweltminister Töpfer.

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